Handelsflotte

Handelsflotte
Hạn|dels|flot|te 〈f. 19alle Handels- u. Passagierschiffe (eines Staates); Ggs Kriegsflotte ● die japanische \Handelsflotte

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Hạn|dels|flot|te, die:
Gesamtheit der unter der Flagge eines Landes fahrenden Handelsschiffe.

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Handelsflotte,
 
Handelsmarine, die Gesamtheit der seegängigen, v. a. zur Güterbeförderung im Seehandel eingesetzten Schiffe (Handelsschiff), die in das Seeschiffsregister des betreffenden Staates eingetragen sind. Die übliche Definition der Handelsflotte im obigen Sinne ist an rechtlichen Kriterien orientiert und sagt insofern wenig über die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten wie Verkehrsaufkommen oder Wirtschaftskraft des Staates, in dem die Handelsflotte registriert ist. Im Gegensatz zu ihrer weltwirtschaftlichen Bedeutung verfügen zwei Entwicklungsländer (Panama, Liberia) über die größten Handelsflotten der Erde, weil sie den Schiffseignern weniger strikte und damit kostengünstige Auflagen machen und nur geringe Abgaben und Steuern erheben (Billigflaggen).
 
Der Wert einer Handelsflotte ist abhängig von den Merkmalen Schiffsklasse, Typ, Alter und Geschwindigkeit der Schiffe. Man unterscheidet v. a. Schiffe für Personenbeförderung, Trockenfrachtschiffe, Containerschiffe und Tankschiffe, die in »großer Fahrt«, »mittlerer Fahrt« und »Küstenfahrt« eingesetzt werden. Nicht zur Handelsflotte werden Seefischerei- und Sportfahrzeuge gerechnet sowie andere Schiffe, die nicht nur zu Handelszwecken eingesetzt werden.
 
Die Welthandelsflotte umfasst (1999) eine Bruttoraumzahl (BRZ) von 543,6 Mio. beziehungsweise eine Tragfähigkeit von 777,8 Mio. tdw. Öltanker sind daran mit rd. 39 %, Massengutfrachter mit rd. 36 %, konventionelle Stückgutfrachter und Ro-ro-Schiffe mit rd. 13 % und Containerschiffe mit rd. 8 % beteiligt. Deutschland belegt in der Rangliste der Flaggenstaaten mit einer Flottengröße von 6,5 Mio. BRZ beziehungsweise 7,6 Mio. tdw einen Anteil an der Welthandelstonnage von 1,2 % (bezogen auf die BRZ). Geordnet nach der Nationalität des Eigners nimmt Deutschland den 7. Rang ein (hinter Griechenland, Japan, Norwegen, den USA, China und Hongkong). Besonders Merkmal der deutschen Handelsflotte ist der hohe Anteil moderner Containerschiffe; nach Nationalität des Eigners nimmt Deutschland mt großem Vorsprung den ersten Platz in der Welt ein, in der Reihe der Flaggenstaaten hinter Panama den zweiten. Das Durchschnittsalter der 230 deutschen Containerschiffe beträgt drei Jahre (im Weltvergleich z. B. bei Panama und Singapur 9 Jahre, in den USA 17 Jahre).
 
Rechtliches:
 
Nach Art. 27 GG bilden alle deutschen Kauffahrteischiffe (ausnahmslos) eine einheitliche Handelsflotte, womit u. a. zum Ausdruck gebracht wird, dass es nur eine Handelsflotte der Bundesrepublik Deutschland und keine solche einzelner Bundesländer gibt. Nach herrschender Ansicht berührt Art. 27 nicht das Recht und die Pflicht zum Führen der deutschen Flagge.
 
 
P. Faust: Kooperation in der Massengutschiffahrt unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsländerflotten (1982).
 

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Hạn|dels|flot|te, die: Gesamtheit der unter der Flagge eines Landes fahrenden Handelsschiffe.

Universal-Lexikon. 2012.

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